Winterdienst
Winterdienst für Privatkunden: Ihr Gehweg, ohne Ihren Wecker.
Räumen und Streuen am eigenen Haus in Friedrichsdorf, Bad Homburg, Oberursel und Umgebung. Für Eigentümer, die im Januar nicht selbst vor der Tür stehen wollen oder können.
Wer am eigenen Haus räumen muss
Die Räum- und Streupflicht liegt zunächst bei der Gemeinde, und fast alle Gemeinden geben sie per Satzung an die Anlieger weiter. Als Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind Sie für den Gehweg vor Ihrem Grundstück deshalb in der Regel selbst zuständig, ob Sie nun zu Hause sind oder nicht.
Weitergeben lässt sich die Pflicht trotzdem: an Mieter, soweit der Mietvertrag das regelt, oder an einen Dienstleister, der die vereinbarten Flächen in der Saison für Sie räumt und streut.
Ein Rest bleibt bei Ihnen.
Wer die Verkehrssicherungspflicht überträgt, wird sie nicht vollständig los. Es bleibt die Pflicht, den Beauftragten sorgfältig auszuwählen und stichprobenartig zu überwachen. Wie die Pflicht von der Gemeinde zum Eigentümer und weiter zum Dienstleister wandert, steht auf der Seite Winterdienst im Taunus.
Zu welchen Zeiten geräumt sein muss, legt die Satzung Ihrer Gemeinde fest. Die Straßenreinigungssatzungen von Oberursel, Bad Homburg und Friedrichsdorf nennen als Zeitfenster 7 bis 20 Uhr; Oberursel verlangt im Einzelfall mehr, etwa vor Gaststätten, und in Bad Homburg gilt das Fenster bei Schneefall und Frostwetter, an Sonn- und Feiertagen beginnt die Pflicht dort erst um 9 Uhr. In jedem anderen Ort zählt die eigene Satzung.
Eine Saison im Überblick
Der Winterdienst läuft von Oktober bis März, wie in der Leistungsübersicht beschrieben. Der Vertrag steht vor Oktober; geräumt und gestreut wird erst, wenn Schnee fällt oder Glätte entsteht.
Vor Oktober
Oktober
Oktober bis März, wenn Schnee fällt oder Glätte entsteht
März
Wovon die Kosten abhängen
Einen Preis, der für jedes Grundstück passt, gibt es nicht. Drei Dinge bestimmen, was ein Winter kostet:
- FlächeJe größer der Bereich, der geräumt und gestreut werden soll, desto länger dauert jeder Einsatz.
- Länge des GehwegsDer Gehweg folgt Ihrer Grundstücksgrenze zur Straße und ist bei jedem Haus anders lang.
- Zahl der EinsätzeEin milder Winter braucht weniger Einsätze als einer mit Dauerfrost, und wie der Winter wird, weiß vorher niemand.
Sie bekommen ein Angebot auf Ihr Grundstück, mit den Flächen, die im Vertrag stehen. Wie abgerechnet wird, steht im Angebot.
Welche Flächen
- Gehweg entlang des GrundstücksDer Teil, der aus der Satzung kommt und im Streitfall zuerst betrachtet wird.
- ZugangDer Weg von der Straße bis zur Haustür, dazu Treppen und Stufen.
- ZufahrtSoweit vereinbart, auch der Stellplatz vor der Garage.
- Weg zum MülltonnenplatzWird gern vergessen und ist an Abfuhrtagen der meistbegangene Weg auf dem Grundstück.
Welche davon zu Ihrem Haus gehören, legen Sie mit dem Vertrag fest. Der Winterdienst läuft in Friedrichsdorf, Bad Homburg und Oberursel, in Kronberg, Königstein und Steinbach, in Wehrheim, Neu-Anspach und Usingen sowie in Rosbach vor der Höhe, Wöllstadt, Karben und Bad Vilbel. Der Betrieb ist inhabergeführt; wer dahinter steht, lesen Sie unter Über uns.
Häufige Fragen zum Winterdienst für Privatkunden
Was kostet Winterdienst für ein Privatgrundstück?
Das hängt von der Fläche, der Länge des Gehwegs und der Zahl der Einsätze ab. Eine Zahl für alle Häuser wäre geraten.
Sie bekommen ein Angebot auf Ihr Grundstück. Wie abgerechnet wird, steht dort. Schreiben Sie dafür, wo das Haus liegt und welche Flächen dazugehören.
Muss ich auch einen Privatweg räumen?
Die Satzung Ihrer Gemeinde regelt den Gehweg an der Straße. Ein Weg auf Ihrem eigenen Grundstück, etwa zur Haustür, fällt unter die Verkehrssicherungspflicht gegenüber Besuchern.
Wie weit sie im Einzelfall reicht, hängt vom Weg und seiner Nutzung ab; im Zweifel klären Sie das mit Ihrer Versicherung oder einer Rechtsberatung. Wenn der Weg zum Auftrag gehört, steht er im Vertrag.
Was passiert, wenn der Winterdienst nicht kommt?
Dann ist Ihre Fläche glatt, und die Pflicht ist damit nicht erledigt. Die Satzungen von Oberursel, Bad Homburg und Friedrichsdorf sehen für Verstöße ein Bußgeld bis 1.000 Euro vor.
Hinsehen und im Zweifel anrufen bleibt trotzdem Ihre Sache, mehr dazu im Abschnitt zum Rest der Pflicht oben.
Kann ich den Winterdienst an meine Mieter weitergeben?
Ja, wenn der Mietvertrag das regelt. Wie das im Einzelnen aussieht, steht dort und nirgends sonst.
Der Rest der Pflicht bleibt auch dann bei Ihnen.
Wann sollte ich beauftragen?
Am besten vor Oktober. Die Einsatzplanung entsteht im Herbst, weil die Touren zusammenpassen müssen. Läuft die Saison schon, fragen Sie trotzdem an; Sie erfahren dann, ob und ab wann Ihr Grundstück noch in die Touren passt.
Winterdienst für Ihr Haus anfragen
Schreiben Sie, wo das Haus liegt und welche Flächen dazugehören.
Winterdienst anfragen Jetzt anrufenStand dieser Seite: 4. November 2026. Rechtliche Angaben geben den Stand zum genannten Datum wieder.