Winterdienst Oberursel

Winterdienst in Oberursel: Nach den Zeiten der Oberurseler Satzung.

Räumen und Streuen der vereinbarten Flächen in Oberursel und allen Stadtteilen, für Eigentümer, Verwaltungen und Gewerbe.

Was die Satzung in Oberursel verlangt

Für den Winterdienst am Gehweg gilt in Oberursel die Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Oberursel (Taunus). Die Stadtverordnetenversammlung hat sie am 28. April 2005 beschlossen, in Kraft ist sie seit dem 1. Juni 2005. Für die Gehwege sind nach der Satzung die Anlieger zuständig. Zwei Vorgaben prägen den Alltag:

Bei Glätte ist so rechtzeitig zu streuen oder abzustumpfen, dass Fußgänger die Wege möglichst gefahrlos benutzen können. Schnee und Eis, die mit Streusalz oder anderen Auftaumitteln vermischt sind, dürfen nicht auf Baumscheiben und Grünflächen abgelagert werden. Für Verstöße sieht die Satzung ein Bußgeld von 5 bis 1.000 Euro vor.

Nach diesen Regeln räumt und streut der Betrieb in ganz Oberursel, in Oberursel-Mitte und in Bommersheim, Oberstedten, Stierstadt und Weißkirchen.

Quelle: Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Oberursel (Taunus), veröffentlicht im Stadtrecht-Bereich von oberursel.de.

Räumzeiten

Das Zeitfenster der Satzung auf einen Blick. Eine getrennte Regelung für Sonn- und Feiertage enthält sie nicht.

Zeitfenster laut Satzungim Einzelfall länger, etwa vor Kinos und Gaststätten

7.00 bis 20.00 Uhr

Welche Flächen

Für zwei Flächen legt die Oberurseler Satzung eine feste Breite fest:

Was darüber hinaus geräumt wird, etwa die Zufahrt, Stellplätze, Stufen am Haus oder der Weg zum Mülltonnenplatz, legen Sie mit dem Vertrag fest. Schreiben Sie, wo Ihr Objekt in Oberursel liegt, dann steht im Angebot, welche Flächen dazugehören.

Mehr zum Winterdienst

Wie die Pflicht von der Gemeinde zum Eigentümer und weiter zum Dienstleister wandert und was dabei beim Eigentümer bleibt, steht auf der Seite Winterdienst im Taunus. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es eine eigene Seite: Winterdienst für Privatkunden. Die Regeln in Bad Homburg und Friedrichsdorf weichen ab und stehen auf eigenen Seiten.

Häufige Fragen zum Winterdienst in Oberursel

Ab wann muss in Oberursel geräumt sein?

Die Satzung nennt 7.00 bis 20.00 Uhr. Bei Schneefall ist unverzüglich zu räumen, mit Ausnahme der Zeit anhaltend starken Schneefalls.

Wo außerhalb des Fensters mit nennenswertem Fußgängerverkehr zu rechnen ist, etwa vor Kinos oder Gaststätten, kann die Pflicht im Einzelfall länger gelten. Sonn- und Feiertage regelt die Satzung nicht gesondert.

Darf ich in Oberursel Streusalz verwenden?

Nur eingeschränkt. Vor allem sind Sand, Splitt oder anderes abstumpfendes Material zu verwenden. Salz und Chemikalien dürfen nur in geringen Mengen eingesetzt werden, um festgetretene Eis- und Schneerückstände zu beseitigen.

Im Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern sind Streusalz und Chemikalien nicht erlaubt.

Wie breit muss der Gehweg frei sein?

Die Satzung verlangt 1,50 m, soweit die örtlichen Verhältnisse es zulassen. Dieselbe Breite gilt für den Zugang von der Fahrbahn zum Grundstückseingang.

Räumen Sie auch in Stierstadt und Weißkirchen?

Ja. Der Winterdienst läuft in ganz Oberursel, also auch in Stierstadt und Weißkirchen, ebenso in Bommersheim und Oberstedten. Welche Flächen im Einzelfall dazugehören, steht im Angebot.

Winterdienst in Oberursel anfragen

Schreiben Sie, wo das Objekt in Oberursel liegt und welche Flächen dazugehören.

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Stand dieser Seite: 4. November 2026. Rechtliche Angaben geben den Stand zum genannten Datum wieder.