Winterdienst Friedrichsdorf
Winterdienst in Friedrichsdorf: Mit Köppern, Seulberg, Burgholzhausen und Dillingen.
Räumen und Streuen der vereinbarten Flächen in Friedrichsdorf und allen Stadtteilen. Der Betrieb sitzt selbst in Friedrichsdorf.
Was die Satzung in Friedrichsdorf verlangt
In Friedrichsdorf gilt die Satzung über die Straßenreinigung der Stadt. Die Stadtverordnetenversammlung hat sie am 12. Mai 2022 beschlossen, in Kraft ist sie seit dem 17. Mai 2022. Räumen und Streuen überträgt sie auf die Eigentümer und Besitzer der Grundstücke. Das darf ein geeigneter Dienstleister übernehmen; der Stadt gegenüber bleiben die Verpflichteten aber verantwortlich. Für den Alltag zählen vor allem diese beiden Vorgaben:
- ZeitfensterDie Pflichten gelten von 7.00 bis 20.00 Uhr. Bei Schneefall ist unverzüglich zu räumen und bei erneutem Schneefall noch einmal, bei Schnee- und Eisglätte gilt das Zeitfenster genauso für das Streuen. Sonn- und Feiertage regelt die Satzung im Winterdienst nicht gesondert.
- StreumittelVor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material. Salz darf nur festgetretene Eis- und Schneerückstände beseitigen, in der unbedingt notwendigen Menge. Die Rückstände sind spätestens nach der Frostperiode zu beseitigen.
Festgetretener oder auftauender Schnee ist, soweit möglich und zumutbar, aufzuhacken und abzulagern. Abflussrinnen müssen bei Tauwetter frei von Schnee bleiben, Einrichtungen für Entwässerung und Brandbekämpfung jederzeit. Grundstücke ohne eigenen Anschluss an eine öffentliche Straße oder einen öffentlichen Weg bilden mit dem Grundstück davor eine Einheit: Die Pflicht wechselt von Woche zu Woche, beginnend beim Grundstück an der Straße. Für Verstöße sieht die Satzung eine Geldbuße bis zu 1.000 Euro vor; bleibt der wirtschaftliche Vorteil aus dem Verstoß höher, darf sie überschritten werden.
Der Betrieb räumt und streut in Friedrichsdorf-Mitte, in Köppern, Seulberg, Burgholzhausen und Dillingen.
Quelle: Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Friedrichsdorf (in Kraft seit 17. Mai 2022), veröffentlicht unter Satzungen und Rechtsgrundlagen auf friedrichsdorf.de.
Räumzeiten
Die Satzung nennt 7.00 bis 20.00 Uhr und regelt Sonn- und Feiertage im Winterdienst nicht gesondert. Einen späteren Beginn an diesen Tagen schreibt dagegen die Satzung von Bad Homburg vor. Die Friedrichsdorfer Regel zum Tag vor Sonn- und Feiertagen betrifft nur die allgemeine Straßenreinigung.
7.00 bis 20.00 Uhr
Welche Flächen
Beim Gehweg setzt die Friedrichsdorfer Satzung ein Soll, beim Zugang eine feste Untergrenze. Wer wann dran ist, hängt zum Teil an der Straße:
- Gehweg, Soll 1,5 mSo breit, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Die Breite sollte mindestens 1,5 m betragen, die Satzung formuliert das als Soll. Auf schmaleren Gehwegen ist die volle Breite zu räumen. Die Flächen vor den Grundstücken müssen zusammen eine durchgehend benutzbare Gehfläche ergeben.
- Zugang, mindestens 1,25 mFür jedes Hausgrundstück ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang.
- Einseitiger GehwegDie Pflicht wechselt mit dem Jahr: bei gerader Endziffer die Grundstücke auf der Gehwegseite, bei ungerader Endziffer die auf der gegenüberliegenden Seite. 2026 ist das die Gehwegseite, 2027 die andere.
- ÜberwegeSie gehören neben den Gehwegen zur Pflicht vor dem Grundstück, auch die Übergänge an Kreuzungen und Einmündungen in Verlängerung der Gehwege. Den Winterdienst der Fußgängerüberwege behält die Stadt.
- Bei EisglätteGehwege in voller Breite und Tiefe abstumpfen, Überwege 2 m breit. Bei Schneeglätte reicht die Fläche, die auch zu räumen ist.
- Ohne GehwegIn Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen gilt ein 1,5 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.
Zufahrt, Stellplätze, Stufen am Haus oder den Weg zum Mülltonnenplatz legen Sie mit dem Vertrag fest.
Mehr zum Winterdienst
Wie die Pflicht von der Gemeinde zum Eigentümer und weiter zum Dienstleister wandert, erklärt die Seite Winterdienst im Taunus. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es Winterdienst für Privatkunden. Die Regeln in anderen Städten stehen auf eigenen Seiten:Winterdienst in Bad Homburg und Winterdienst in Oberursel.
Häufige Fragen zum Winterdienst in Friedrichsdorf
Ab wann muss in Friedrichsdorf geräumt sein?
Die Satzung nennt 7.00 bis 20.00 Uhr. Bei Schneefall ist unverzüglich zu räumen und bei erneutem Schneefall noch einmal.
Sonn- und Feiertage regelt sie im Winterdienst nicht gesondert.
Gilt in Köppern dieselbe Satzung wie in Friedrichsdorf?
Ja. Sie erfasst innerhalb der geschlossenen Ortslage alle öffentlichen Straßen, außerhalb davon die Straßen, an die bebaute Grundstücke angrenzen (§ 2 Abs. 1).
Köppern, Seulberg, Burgholzhausen und Dillingen nennt sie nicht einzeln, eine Ausnahme für einen Stadtteil enthält sie nicht.
Darf ich Streusalz verwenden?
Nur gegen festgetretene Eis- und Schneerückstände und nur in der unbedingt notwendigen Menge. Sonst sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material vorgesehen.
Wie breit muss der Gehweg frei sein?
Die Breite sollte mindestens 1,5 m betragen, die Satzung formuliert das als Soll. Auf schmaleren Gehwegen ist die volle Breite zu räumen.
Für den Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang gilt eine feste Untergrenze von 1,25 m.
Winterdienst in Friedrichsdorf anfragen
Nennen Sie Straße und Stadtteil und die Flächen, die frei sein sollen.
Winterdienst anfragen Jetzt anrufenStand dieser Seite: 4. November 2026. Rechtliche Angaben geben den Stand zum genannten Datum wieder.