Winterdienst Friedrichsdorf

Winterdienst in Friedrichsdorf: Mit Köppern, Seulberg, Burgholzhausen und Dillingen.

Räumen und Streuen der vereinbarten Flächen in Friedrichsdorf und allen Stadtteilen. Der Betrieb sitzt selbst in Friedrichsdorf.

Was die Satzung in Friedrichsdorf verlangt

In Friedrichsdorf gilt die Satzung über die Straßenreinigung der Stadt. Die Stadtverordnetenversammlung hat sie am 12. Mai 2022 beschlossen, in Kraft ist sie seit dem 17. Mai 2022. Räumen und Streuen überträgt sie auf die Eigentümer und Besitzer der Grundstücke. Das darf ein geeigneter Dienstleister übernehmen; der Stadt gegenüber bleiben die Verpflichteten aber verantwortlich. Für den Alltag zählen vor allem diese beiden Vorgaben:

Festgetretener oder auftauender Schnee ist, soweit möglich und zumutbar, aufzuhacken und abzulagern. Abflussrinnen müssen bei Tauwetter frei von Schnee bleiben, Einrichtungen für Entwässerung und Brandbekämpfung jederzeit. Grundstücke ohne eigenen Anschluss an eine öffentliche Straße oder einen öffentlichen Weg bilden mit dem Grundstück davor eine Einheit: Die Pflicht wechselt von Woche zu Woche, beginnend beim Grundstück an der Straße. Für Verstöße sieht die Satzung eine Geldbuße bis zu 1.000 Euro vor; bleibt der wirtschaftliche Vorteil aus dem Verstoß höher, darf sie überschritten werden.

Der Betrieb räumt und streut in Friedrichsdorf-Mitte, in Köppern, Seulberg, Burgholzhausen und Dillingen.

Quelle: Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Friedrichsdorf (in Kraft seit 17. Mai 2022), veröffentlicht unter Satzungen und Rechtsgrundlagen auf friedrichsdorf.de.

Räumzeiten

Die Satzung nennt 7.00 bis 20.00 Uhr und regelt Sonn- und Feiertage im Winterdienst nicht gesondert. Einen späteren Beginn an diesen Tagen schreibt dagegen die Satzung von Bad Homburg vor. Die Friedrichsdorfer Regel zum Tag vor Sonn- und Feiertagen betrifft nur die allgemeine Straßenreinigung.

Zeitfenster laut Satzungfür Räumen und Streuen

7.00 bis 20.00 Uhr

Welche Flächen

Beim Gehweg setzt die Friedrichsdorfer Satzung ein Soll, beim Zugang eine feste Untergrenze. Wer wann dran ist, hängt zum Teil an der Straße:

Zufahrt, Stellplätze, Stufen am Haus oder den Weg zum Mülltonnenplatz legen Sie mit dem Vertrag fest.

Mehr zum Winterdienst

Wie die Pflicht von der Gemeinde zum Eigentümer und weiter zum Dienstleister wandert, erklärt die Seite Winterdienst im Taunus. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es Winterdienst für Privatkunden. Die Regeln in anderen Städten stehen auf eigenen Seiten:Winterdienst in Bad Homburg und Winterdienst in Oberursel.

Häufige Fragen zum Winterdienst in Friedrichsdorf

Ab wann muss in Friedrichsdorf geräumt sein?

Die Satzung nennt 7.00 bis 20.00 Uhr. Bei Schneefall ist unverzüglich zu räumen und bei erneutem Schneefall noch einmal.

Sonn- und Feiertage regelt sie im Winterdienst nicht gesondert.

Gilt in Köppern dieselbe Satzung wie in Friedrichsdorf?

Ja. Sie erfasst innerhalb der geschlossenen Ortslage alle öffentlichen Straßen, außerhalb davon die Straßen, an die bebaute Grundstücke angrenzen (§ 2 Abs. 1).

Köppern, Seulberg, Burgholzhausen und Dillingen nennt sie nicht einzeln, eine Ausnahme für einen Stadtteil enthält sie nicht.

Darf ich Streusalz verwenden?

Nur gegen festgetretene Eis- und Schneerückstände und nur in der unbedingt notwendigen Menge. Sonst sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material vorgesehen.

Wie breit muss der Gehweg frei sein?

Die Breite sollte mindestens 1,5 m betragen, die Satzung formuliert das als Soll. Auf schmaleren Gehwegen ist die volle Breite zu räumen.

Für den Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang gilt eine feste Untergrenze von 1,25 m.

Winterdienst in Friedrichsdorf anfragen

Nennen Sie Straße und Stadtteil und die Flächen, die frei sein sollen.

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Stand dieser Seite: 4. November 2026. Rechtliche Angaben geben den Stand zum genannten Datum wieder.