Taunus Objektservice

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

Taunus Objektservice, Kevin Kerscher, Lilienweg 6, 61381 Friedrichsdorf, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Taunus Objektservice und seinen Kunden über die Erbringung von Gartenpflege-, Objektpflege-, Hausmeister-, Reinigungs-, Winterdienst- und sonstigen vereinbarten Dienstleistungen.
  2. Kunden im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
  3. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich oder in Textform vereinbart wurden.
  4. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Kunden oder durch eine anderweitige ausdrückliche Beauftragung zustande.
  2. Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend.
  3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder der individuellen Vereinbarung.
  4. Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen können Leistungsumfang, Ausführungsintervalle und Vergütung in einem gesonderten Vertrag vereinbart werden.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen, soweit diese im jeweiligen Auftrag vereinbart wurden:
    • Rasenmähen und Rasenpflege
    • Hecken- und Strauchschnitt
    • Beet- und Grünflächenpflege
    • Entfernung von Unkraut
    • Laub- und Grundstücksreinigung
    • Pflege von Außenanlagen
    • Objektpflege
    • Hausmeisterservice
    • Treppenhaus- und Unterhaltsreinigung
    • Mülltonnenservice
    • Winterdienst
    • einfache Kontroll- und Pflegearbeiten an Grundstücken und Objekten
    • sonstige vereinbarte Dienstleistungen
  2. Nicht ausdrücklich beauftragte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages.
  3. Arbeiten, die aufgrund ihrer Art einer besonderen fachlichen Qualifikation, behördlichen Genehmigung oder besonderen gesetzlichen Voraussetzungen bedürfen, werden nur übernommen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung einzelner Leistungen geeignete Hilfspersonen oder Subunternehmer einzusetzen, sofern dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.

§ 4 Ausführung der Leistungen

  1. Die Leistungen werden zu den im Auftrag vereinbarten Terminen oder innerhalb der vereinbarten Zeiträume durchgeführt.
  2. Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen können die konkreten Ausführungstermine unter Berücksichtigung von Witterung, Saison, Arbeitsaufwand und betrieblicher Planung festgelegt werden.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vereinbarte Termine aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wegen Witterungsverhältnissen, Krankheit, technischer Störungen oder sonstiger nicht zu vertretender Umstände, angemessen zu verschieben.
  4. Bei witterungsabhängigen Arbeiten kann eine Durchführung bei ungeeigneten Bedingungen aus Sicherheits- oder Qualitätsgründen verschoben werden.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat dem Auftragnehmer den für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Zugang zum Grundstück beziehungsweise Objekt zu ermöglichen.
  2. Der Kunde hat den Auftragnehmer über ihm bekannte besondere Gefahren, empfindliche Bereiche, Leitungen, Einrichtungen oder sonstige Besonderheiten des Grundstücks beziehungsweise Objekts zu informieren.
  3. Arbeitsbereiche sind vom Kunden, soweit erforderlich, von Fahrzeugen, Gegenständen oder sonstigen Hindernissen freizuhalten.
  4. Soweit für die vereinbarte Leistung erforderlich und vereinbart, stellt der Kunde geeignete Anschlüsse oder Zugangsmöglichkeiten, beispielsweise für Wasser oder Strom, zur Verfügung.
  5. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch eine fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, können dem Kunden berechnet werden, sofern der Mehraufwand vom Auftragnehmer nicht zu vertreten ist.

§ 6 Preise und Vergütung

  1. Es gelten die im Angebot beziehungsweise Auftrag vereinbarten Preise.
  2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich die Preise gegenüber Verbrauchern inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern werden die Preise entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgewiesen.
  3. Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, werden nur nach vorheriger Vereinbarung durchgeführt und berechnet, soweit nicht eine sofortige Durchführung zur Vermeidung eines Schadens erforderlich ist.
  4. Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen erfolgt die Abrechnung entsprechend der getroffenen Vereinbarung, beispielsweise monatlich.

§ 7 Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.
  2. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  3. Der Auftragnehmer ist bei Zahlungsverzug berechtigt, gesetzlich zulässige Verzugszinsen und weitere Verzugskosten geltend zu machen.
  4. Bei größeren Aufträgen können Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen vereinbart werden.

§ 8 Zusatzarbeiten und Mehraufwand

  1. Stellt sich während der Ausführung heraus, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich oder vom Kunden gewünscht sind, werden diese grundsätzlich nur nach vorheriger Abstimmung ausgeführt.
  2. Ist eine vorherige Abstimmung aufgrund der Dringlichkeit nicht möglich und ist die Maßnahme erforderlich, um einen unmittelbar drohenden Schaden abzuwenden oder zu begrenzen, darf der Auftragnehmer im erforderlichen Umfang handeln.
  3. Entsteht durch besondere örtliche Gegebenheiten, starken Bewuchs, außergewöhnliche Verschmutzung, schwer zugängliche Bereiche oder vergleichbare Umstände ein erheblicher zusätzlicher Aufwand, kann hierfür eine zusätzliche Vergütung vereinbart werden.

§ 9 Gartenpflege und saisonale Arbeiten

  1. Gartenpflegeleistungen sind abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und der jeweiligen Jahreszeit.
  2. Bei natürlichen Veränderungen von Pflanzen, Rasenflächen und sonstigen Grünanlagen kann kein bestimmter optischer Zustand garantiert werden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Pflanzenkrankheiten, Schädlingsbefall, Trockenheit, Frost, Sturm, extreme Hitze oder andere natürliche Einflüsse liegen grundsätzlich außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers, soweit dieser diese nicht verursacht hat.
  4. Pflanzenschutz-, Baumfäll-, Baumkletter- oder sonstige besonders qualifikations- oder genehmigungspflichtige Arbeiten sind nur Bestandteil des Auftrags, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

§ 10 Schnittgut und Entsorgung

  1. Die Entsorgung von Grünschnitt, Laub, Ästen oder sonstigen Materialien ist nur dann Bestandteil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Für Entsorgungsleistungen können gesonderte Kosten berechnet werden.
  3. Abfälle oder Materialien, deren Entsorgung besondere gesetzliche Anforderungen erfüllt, werden nur übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und eine ordnungsgemäße Entsorgung gewährleistet werden kann.

§ 11 Winterdienst

  1. Der Winterdienst umfasst ausschließlich die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Flächen und Leistungen.
  2. Art, Umfang und zeitlicher Rahmen der Räum- und Streuleistungen richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung sowie den örtlichen Gegebenheiten und gesetzlichen Anforderungen.
  3. Die Durchführung des Winterdienstes kann von den jeweiligen Witterungsverhältnissen abhängig sein.
  4. Der Auftragnehmer verwendet geeignete und rechtlich zulässige Streu- beziehungsweise Räummittel.
  5. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Bereiche zu räumen oder zu streuen, die nicht Bestandteil des Auftrags sind oder deren Bearbeitung aufgrund von Hindernissen nicht ordnungsgemäß möglich ist.
  6. Eine absolute Eis- oder Schneefreiheit kann aufgrund fortlaufender Witterungseinflüsse nicht garantiert werden.
  7. Soweit eine regelmäßige Winterdienstleistung vereinbart wurde, richtet sich die konkrete Einsatzplanung nach den vereinbarten Leistungszeiten und den tatsächlichen Witterungsverhältnissen.

§ 12 Termine und Stornierungen

  1. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich einzuhalten.
  2. Kann der Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen oder die Durchführung der Leistung nicht ermöglichen, hat er den Auftragnehmer möglichst frühzeitig zu informieren.
  3. Bei kurzfristigen Absagen oder nicht möglicher Durchführung können dem Kunden tatsächlich entstandene und nachweisbare Kosten berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  4. Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

§ 13 Abonnements und regelmäßige Leistungen

  1. Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen können besondere Laufzeiten und Kündigungsfristen vereinbart werden.
  2. Diese ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot.
  3. Werden keine abweichenden Regelungen vereinbart, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  4. Änderungen des Leistungsumfangs oder der Leistungsintervalle bedürfen grundsätzlich der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

§ 14 Mängel und Nachbesserung

  1. Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig und fachgerecht.
  2. Sollte eine Leistung mangelhaft erbracht worden sein, hat der Kunde dem Auftragnehmer grundsätzlich Gelegenheit zur Prüfung und, soweit berechtigt, zur Nachbesserung zu geben.
  3. Offensichtliche Mängel sollten möglichst zeitnah nach Feststellung mitgeteilt werden.
  4. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.

§ 15 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
  2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unbeschränkt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
  3. Für Schäden, die auf bereits vorhandene Schäden, nicht erkennbare Mängel, ungeeignete oder vom Kunden bereitgestellte Einrichtungen oder fehlende beziehungsweise unrichtige Informationen des Kunden zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
  4. Eine Haftung für natürliche Veränderungen von Pflanzen, Rasenflächen oder sonstigen Außenanlagen besteht nicht, soweit diese nicht durch eine Pflichtverletzung des Auftragnehmers verursacht wurden.
  5. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

§ 16 Schlüssel und Zugangsmittel

  1. Werden dem Auftragnehmer Schlüssel, Zugangskarten, Codes oder sonstige Zugangsmittel überlassen, werden diese sorgfältig verwahrt und ausschließlich zur Durchführung des Auftrags verwendet.
  2. Der Kunde hat den Auftragnehmer über Änderungen von Zugangscodes oder sonstigen Zugangsvoraussetzungen zu informieren.
  3. Nach Beendigung der Beauftragung werden überlassene Zugangsmittel grundsätzlich zurückgegeben, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

§ 17 Eigentum des Kunden

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit Gegenständen und Einrichtungen des Kunden sorgfältig umzugehen und diese nur im Rahmen der vereinbarten Leistung zu verwenden.

§ 18 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, soweit gesetzlich zulässig.

Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

§ 19 Verbraucherrechte und Widerruf

  1. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben die ihm gesetzlich zustehenden Verbraucherrechte unberührt.
  2. Bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder im Fernabsatz geschlossen werden, können gesetzliche Informations- und Widerrufsrechte bestehen.
  3. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die hierfür erforderlichen Informationen und gegebenenfalls eine Widerrufsbelehrung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form.
  4. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit der Ausführung einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür.

§ 20 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.

§ 21 Streitbeilegung

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

§ 22 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
  3. Für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen kann, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart werden.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Taunus Objektservice, Friedrichsdorf. Stand: September 2026.