Taunus Objektservice

Objektservice

Treppenhaus, Tonnen, Außenanlage. Ein Ansprechpartner.

Für Hausverwaltungen, WEG und Gewerbe im Hochtaunuskreis. Statt drei Dienstleistern und drei Rechnungen läuft die Betreuung Ihres Objekts über einen Vertrag.

Was bei einem Rundgang passiert

Die Arbeiten hängen zusammen, weil sie am selben Objekt anfallen. Wer ohnehin das Treppenhaus wischt, muss für die Tonnen nicht ein zweites Mal anfahren.

  1. Eingang und Treppenhaus

    Kehren und Wischen der Stufen und Podeste, Geländer und Lichtschalter, Glasflächen an der Eingangstür.

  2. Mülltonnen

    Rausstellen zum Abfuhrtermin, Zurückholen, Standplatz sauber halten. Die Termine im Blick behalten wir.

  3. Außenanlage

    Wege und Zufahrten frei, Grünstreifen in Form, Laub geräumt und die Einläufe offen.

  4. Kontrollgang

    Beleuchtung, lose Platten, verstellte Fluchtwege, Schäden am Gebäude. Was auffällt, melden wir der Verwaltung.

Diese Kosten trägt in der Regel nicht die Verwaltung.

Gebäudereinigung, Gartenpflege und Hauswart stehen im Katalog des Paragraph 2 Betriebskostenverordnung und sind damit grundsätzlich auf die Mieter umlegbar. Ob und in welcher Höhe das im Einzelfall gilt, entscheidet der jeweilige Mietvertrag.

Für wen das gedacht ist

Hausverwaltungen

Ein Ansprechpartner je Objekt statt einer Liste von Nummern. Rückmeldung kommt von dem, der vor Ort war.

Eigentümergemeinschaften

Feste Betreuung ohne Hausmeisterstelle und ohne die Frage, wer diesen Monat die Tonnen rausstellt.

Gewerbeobjekte

Eingangsbereich und Außenanlage in dem Zustand, in dem Ihre Kunden sie sehen sollen.

Dazu im Winter

Winterdienst gehört zur Betreuung des Objekts. Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer und lässt sich vertraglich übertragen; welche Zeiten gelten, regelt die Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Häufige Fragen zum Objektservice

Sind diese Kosten auf die Mieter umlegbar?

Grundsätzlich ja. Gebäudereinigung, Gartenpflege und Hauswart stehen im Katalog des Paragraph 2 Betriebskostenverordnung und zählen damit zu den umlagefähigen Betriebskosten.

Ob und in welcher Höhe die Umlage im Einzelfall greift, entscheidet der jeweilige Mietvertrag. Für die Verwaltung heißt das: die laufende Betreuung belastet in aller Regel nicht ihren eigenen Etat.

Wie oft wird das Treppenhaus gereinigt?

Das hängt an der Zahl der Einheiten und daran, wie stark das Haus frequentiert ist. Ein Mehrfamilienhaus mit sechs Parteien braucht einen anderen Takt als ein Objekt mit zwanzig. Den Turnus legen wir im Vertrag fest, damit beide Seiten wissen, woran sie sind.

Bekommen Sie einen Schlüssel?

Wenn es für die Arbeit nötig ist, ja. Überlassene Schlüssel, Karten und Codes werden sorgfältig verwahrt, ausschließlich für den Auftrag verwendet und nach Ende der Beauftragung zurückgegeben.

Was passiert, wenn am Gebäude etwas kaputt ist?

Wir melden es der Verwaltung. Beim Kontrollgang fallen Dinge auf, die sonst erst jemand meldet, wenn sie stören: eine defekte Leuchte im Treppenhaus, eine lose Platte auf dem Weg, ein verstellter Fluchtweg. Reparaturen gehören nicht zum Auftrag, der Hinweis schon.

Können wir auch nur einen Teil beauftragen, etwa nur die Mülltonnen?

Ja. Der Zuschnitt richtet sich nach dem, was bei Ihnen fehlt. Der Vorteil wächst allerdings mit dem Umfang, weil eine Anfahrt dann mehrere Arbeiten trägt.

Angebot anfragen

Schreiben Sie kurz, wo das Objekt liegt, wie viele Einheiten es hat und was übernommen werden soll. Sie bekommen ein Angebot, keine Preisliste.

Angebot anfragen 0172 2306785

Stand dieser Seite: 15. September 2026. Rechtliche Angaben geben den Stand zum genannten Datum wieder.