Winterdienst Bad Homburg
Winterdienst in Bad Homburg: Nach den Zeiten der Bad Homburger Satzung.
Räumen und Streuen der vereinbarten Flächen in Bad Homburg vor der Höhe und allen Stadtteilen, für Eigentümer, Verwaltungen und Gewerbe.
Was die Satzung in Bad Homburg verlangt
In Bad Homburg regelt das die Satzung der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe über die Straßenreinigung und den Winterdienst. Sie gilt seit dem 1. April 2013, ihre letzten Änderungen hat die Stadtverordnetenversammlung am 25. September 2014 beschlossen. Den Winterdienst auf den Gehwegen überträgt sie in allen Straßen außer den Fußgängerzonen auf die Anlieger, und für die gelten zwei Grundregeln:
- ZeitfensterBei Schneefall und Frostwetter besteht die Räum- und Streupflicht von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr. In dieser Zeit ist unverzüglich zu räumen und Glätte zu beseitigen, nach neuem Schneefall oder neuer Glätte noch einmal. Schiebt ein Schneeräumfahrzeug den geräumten Gehweg wieder zu, ist erneut zu räumen.
- StreumittelGrundsätzlich Splitt, Granulat oder Sand, keine Schlacke und keine Asche. Salz nur, wenn sich die Glätte damit nicht ausreichend beseitigen lässt: bei Reifglätte, überfrierender Nässe und Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starkem Gefälle. Baumscheiben und begrünte Flächen bleiben frei von Salz.
Schnee vom eigenen Grundstück darf nicht auf Gehweg oder Fahrbahn geschoben werden. Das ausgebrachte Streugut ist in der nächsten längeren Tauperiode nach dem Einsatz zu entfernen und zu entsorgen. Wer die Pflichten nicht erfüllt, riskiert nach der Satzung eine Geldbuße bis zu 1.000 Euro.
Der Betrieb übernimmt den Winterdienst in der Kernstadt ebenso wie in Dornholzhausen, Gonzenheim, Kirdorf, Ober-Erlenbach und Ober-Eschbach.
Quelle: Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe (70.1-1, Fassung vom 1. Oktober 2014), veröffentlicht im Stadtrecht von bad-homburg.de.
Räumzeiten
Bad Homburg legt für Sonn- und Feiertage einen späteren Beginn fest; in Oberursel und Friedrichsdorf fehlt eine solche Regel. Das Ende bleibt bei 20 Uhr, die Satzung verschiebt nur den Anfang.
7 bis 20 Uhr
9 bis 20 Uhr
Welche Flächen
Die Bad Homburger Satzung zählt genau auf, was Anlieger räumen und streuen:
- Gehweg, mindestens 1,50 mSo breit, wie der Fußgängerverkehr es erfordert, mindestens aber 1,50 m, auf der ganzen Länge zwischen Grundstück und Straße. Nachbarn stimmen sich ab, damit ein durchgehend geräumter Streifen entsteht. Gemeinsame Rad- und Gehwege, Verbindungs- und Treppenwege und Haltestellen ohne Wartehäuschen gehören dazu.
- Straßen ohne GehwegFehlt ein baulich abgetrennter oder markierter Gehweg, gilt auf beiden Seiten der Fahrbahn ein 1,50 m breiter Streifen als Gehbahn. Ausgenommen sind die Straßen, die die Satzung in ihrer Anlage 2 auflistet; dort räumt die Stadt.
- ÜberwegeFußgängerüberwege bis zur Fahrbahnmitte, nicht markierte Überwege an Kreuzungen und Einmündungen mindestens 1,50 m breit. Fußgängerzonen und die stark befahrenen Straßen der Anlage 2 sind davon ausgenommen.
- Zugang zum HausZu jedem Haus ist ein Zugang von Schnee und Eis freizuhalten. Eine Breite nennt die Satzung dafür nicht.
- FußgängerzoneDie großen Flächen räumt die Stadt. Bei den Anliegern bleiben die Zugänge zu Häusern und Geschäften und die Bereiche direkt davor.
Zufahrt, Stellplätze, Stufen am Haus oder der Weg zu den Mülltonnen kommen dazu, wenn der Vertrag sie nennt.
Mehr zum Winterdienst
Was beim Eigentümer bleibt, wenn er den Winterdienst an einen Dienstleister abgibt, erklärt die Seite Winterdienst im Taunus. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es Winterdienst für Privatkunden, für die Nachbarstädte Winterdienst in Oberursel und Winterdienst in Friedrichsdorf.
Häufige Fragen zum Winterdienst in Bad Homburg
Ab wann muss in Bad Homburg geräumt sein?
Bei Schneefall und Frostwetter ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr. Die Pflicht endet um 20 Uhr.
Innerhalb dieser Zeit ist unverzüglich zu räumen und nach neuem Schneefall oder neuer Glätte noch einmal.
Darf ich in Bad Homburg Streusalz verwenden?
Nur wenn Splitt, Granulat oder Sand die Glätte nicht ausreichend beseitigen. Die Satzung nennt dafür Reifglätte, überfrierende Nässe und Eisregen und besonders gefährliche Stellen wie Treppen, Rampen oder starkes Gefälle.
Auf Baumscheiben und begrünte Flächen darf kein Salz.
Wie breit muss der Gehweg frei sein?
So breit, wie der Fußgängerverkehr es erfordert, mindestens 1,50 m. Wo es keinen abgetrennten oder markierten Gehweg gibt, gilt auf beiden Seiten der Fahrbahn ein 1,50 m breiter Streifen als Gehbahn. Für den Zugang zum Haus nennt die Satzung keine Breite.
Räumen Sie auch in Ober-Eschbach und Gonzenheim?
Ja, ebenso in Dornholzhausen, Kirdorf, Ober-Erlenbach und in der Kernstadt. Welche Flächen am einzelnen Objekt dazugehören, steht im Angebot.
Winterdienst in Bad Homburg anfragen
Nennen Sie die Adresse in Bad Homburg und die Flächen, die frei sein sollen.
Winterdienst anfragen Jetzt anrufenStand dieser Seite: 4. November 2026. Rechtliche Angaben geben den Stand zum genannten Datum wieder.